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Vom Energieversorger abgemahnt

Ein Energieversorger mahnte zwei hessische Onlinemedien ab. Mit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung eines Konkurrenten lägen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor. Der Text sei zu werblich und hätte daher laut Abmahner als Anzeige gekennzeichnet sein müssen. Wo verläuft die Grenze zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung? Ein schwieriger Fall. Mehr dazu in Blickpunkt Ausgabe 3/19.

Tatsächlich hab es in diesem Fall Argumente, die für die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und solche, die dagegen sprachen. Daher unser Hinweis an alle Redaktionen genau zu prüfen, denn sonst kann es schnell teuer werden.

Imke Sawitzky, Geschäftsführerin DJV Hessen, hat mich bei diesem Beitrag unterstützt.