Um einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, haben die beiden von einem Energieversorger abgemahnten hessischen Onlinemedien die Abmahnung akzeptiert. „Bitter, aber lehrreich“, kommentiert einer der Herausgeber. In Zukunft achtet er noch besser darauf, Pressemitteilungen zu kennzeichnen. Ein mündlicher Gütetermin vor Gericht verlief in Details allerdings kurios. Mehr dazu in Blickpunkt Ausgabe 1/20.
Wo die Grenze zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt verläuft, ist in manchen Fällen schwer zu beurteilen. Im Zweifelsfall doppelt prüfen!