Sie verstoßen gegen den Pressekodex, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen: Für verlagsunabhängige Publikationen ist der Presserat nicht zuständig. Allerdings verpflichtet die Mitgliedschaft im Deutschen Journalisten-Verband (DJV), den Pressekodex einzuhalten. Dennoch werden Verstöße seiner Mitglieder teilweise nicht geahndet. Diesen blinden Fleck thematisiere ich im Blickpunkt Ausgabe 3/18.
Auf die Spur der nicht geahndeten Verstöße hat mich der Verdacht auf Schleichwerbung in einem Nachrichtenportal meiner Region gebracht. Über den Vorfall habe ich in meinem Medienblog „Der Freigeber“ berichtet.
Bei allen Landesverbänden des DJV habe ich nachgehakt, wie sie mit Verstößen gegen den Pressekodex ihrer Mitglieder umgehen. Überraschend schwammig war die Aussage vom Bundesverband selbst, denn man wollte sich nicht festlegen, dass Mitglieder tatsächlich den Pressekodex einhalten müssen, wozu die Aufnahmerichtlinien auf dem Papier verpflichten.
Hier zeigt sich ein gewaltiger blinder Fleck – obwohl einzelne Landesverbände sich auch aktiv für das Einhalten des Pressekodex einsetzen. Doch vielerorts besteht in dieser Hinsicht noch großer Nachholbedarf.